Jobcenter-Umzug · Ganz Berlin
Umzug über das Jobcenter in Berlin
Das Jobcenter kann Ihre Umzugskosten nach § 22 SGB II übernehmen - wenn die Reihenfolge stimmt. Wir liefern den amtstauglichen Kostenvoranschlag kostenlos in 24 Stunden.
Kurz & knapp
- ✔ Kostenvoranschlag kostenlos, amtstauglich, in 24 Stunden
- ✔ Alle Positionen einzeln aufgeführt - so wie Sachbearbeiter es brauchen
- ✔ Beratung zur günstigsten Variante, die das Amt akzeptiert
- ✔ Beauftragt wird erst nach Ihrer schriftlichen Zusicherung
★ 5,0 bei Google (22 Bewertungen) · Online-Anfrage rund um die Uhr, Büro Mo-Fr 8-18 Uhr
Das Wichtigste zuerst
Die Reihenfolge entscheidet: erst Zusicherung, dann Beauftragung
Der häufigste und teuerste Fehler beim Jobcenter-Umzug: Die Firma wird gebucht, bevor das Amt zugestimmt hat. Nach § 22 SGB II übernimmt das Jobcenter Umzugskosten nur, wenn die Zusicherung vor der Beauftragung vorliegt. Halten Sie sich an diese vier Schritte, dann kann nichts schiefgehen:
1
Umzug beim Amt anmelden
Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter, bevor Sie irgendetwas unterschreiben - auch keinen Mietvertrag ohne Zusicherung zur neuen Wohnung.
2
Kostenvoranschläge einreichen
Meist verlangt das Jobcenter zwei bis drei Vergleichsangebote. Unseren bekommen Sie kostenlos innerhalb von 24 Stunden.
3
Zusicherung abwarten
Erst wenn die Kostenübernahme schriftlich vorliegt, ist der Umzug finanziell abgesichert. Vorher bleibt alles unverbindlich.
4
Jetzt erst beauftragen
Mit der Bewilligung in der Hand rufen Sie uns an, wir machen den Termin fest und ziehen Sie zum bewilligten Preis um.
Unser Part
Amtstauglicher Kostenvoranschlag in 24 Stunden
Sachbearbeiter lehnen Kostenvoranschläge selten wegen des Preises ab - meistens fehlen Angaben. Unser Angebot kommt deshalb mit allem, was das Amt sehen will: Firmendaten, beide Adressen, Umzugsvolumen, Leistungsumfang und jede Position einzeln, vom Transport über das Umzugsmaterial bis zur Halteverbotszone, falls nötig. Und weil das Jobcenter die günstigste angemessene Lösung bewilligt, beraten wir Sie ehrlich: Oft reicht ein Kleinumzug mit kleinem Team, manchmal genügen sogar Umzugshelfer zum Stundensatz, wenn Sie selbst mit anpacken können. Sie reichen die Variante ein, die zu Ihrer Situation passt.
Voraussetzungen
Wann übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?
Das Jobcenter zahlt nicht jeden Wohnungswechsel, sondern nur den notwendigen. Diese Gründe werden in der Praxis regelmäßig anerkannt:
Aufforderung durch das Amt
Ihre Miete gilt als unangemessen hoch und das Jobcenter fordert Sie zur Kostensenkung auf - der klarste Fall für eine Übernahme.
Kündigung durch den Vermieter
Eigenbedarf oder Verkauf: Wer die Wohnung unverschuldet verliert, hat gute Karten bei der Kostenübernahme.
Familienzuwachs
Ein Kind kommt und die Wohnung ist zu klein - ein anerkannter Grund für den Wechsel in eine größere, angemessene Wohnung.
Trennung oder Scheidung
Nach einer Trennung braucht mindestens eine Person eine neue Wohnung - auch das erkennen Jobcenter regelmäßig an.
Gesundheitliche Gründe
Mit ärztlichem Attest, etwa wenn Treppen nicht mehr zu schaffen sind oder die Wohnung krank macht (Schimmel, Lärm).
Arbeitsaufnahme
Ein neuer Job in einem anderen Stadtteil oder einer anderen Stadt, der vom bisherigen Wohnort nicht zumutbar erreichbar ist.
Übernommen werden bei Bewilligung die notwendigen Umzugskosten - je nach Fall Transport, Helfer oder eine Umzugsfirma, dazu notwendige Nebenkosten wie Kartons. Über konkrete Summen entscheidet allein Ihr Jobcenter; seriöse Pauschalversprechen dazu gibt es nicht. Beziehen Sie Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, ist statt des Jobcenters das Sozialamt zuständig - alles dazu auf unserer Seite Umzug bei Grundsicherung.
Häufige Fragen
Umzugskosten und Jobcenter: kurz beantwortet
?Warum verlangt das Jobcenter mehrere Kostenvoranschläge?
Weil es prüfen muss, ob die Kosten angemessen sind. In der Praxis werden meist zwei bis drei Vergleichsangebote verlangt. Eines davon liefern wir Ihnen kostenlos innerhalb von 24 Stunden - amtstauglich mit Briefkopf, Leistungsumfang und allen Einzelpositionen, so wie Sachbearbeiter es sehen wollen.
?Kostet mich der Kostenvoranschlag etwas, wenn das Jobcenter ablehnt?
Nein. Der Kostenvoranschlag ist kostenlos und unverbindlich. Lehnt das Jobcenter ab oder entscheiden Sie sich anders, entstehen Ihnen keine Kosten. Beauftragt wird erst, wenn die Zusicherung schriftlich vorliegt und Sie es ausdrücklich wollen.
?Was passiert, wenn ich die Umzugsfirma vor der Zusicherung beauftrage?
Dann riskieren Sie, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Nach § 22 SGB II muss die Zusicherung des Jobcenters vor der Beauftragung vorliegen, sonst kann die Übernahme verweigert werden. Deshalb gilt bei uns: Wir reservieren Ihnen gern einen Termin, verbindlich wird er erst mit Ihrer Bewilligung.
?Welche Umzugsgründe erkennt das Jobcenter üblicherweise an?
Typische anerkannte Gründe sind: Das Jobcenter fordert Sie selbst zum Umzug auf, weil die Miete unangemessen hoch ist, eine Kündigung durch den Vermieter, Familienzuwachs in einer zu kleinen Wohnung, Trennung oder Scheidung, gesundheitliche Gründe mit Attest oder eine Arbeitsaufnahme an einem anderen Ort. Entscheidend ist immer die Einschätzung Ihres Sachbearbeiters.
?Zahlt das Jobcenter eine komplette Umzugsfirma oder nur einen Transporter?
Grundsätzlich erwartet das Jobcenter, dass Sie so viel wie möglich selbst organisieren. Eine Umzugsfirma wird vor allem dann bewilligt, wenn Selbsthilfe nicht zumutbar ist - etwa aus gesundheitlichen Gründen, im Alter oder als Alleinerziehende ohne Helfer im Umfeld. Wir kalkulieren beide Varianten und Sie reichen die passende ein.
?Übernimmt das Jobcenter auch Kartons und eine Halteverbotszone?
Notwendige Nebenkosten des Umzugs können Teil der Bewilligung sein, wenn sie im Kostenvoranschlag stehen. Genau deshalb führen wir Kartons, Verpackungsmaterial und auf Wunsch die Halteverbotszone einzeln auf - der Sachbearbeiter sieht jede Position und Sie erleben hinterher keine Überraschung.
?Gilt die Kostenübernahme auch für einen Umzug in eine andere Stadt?
Ja, das ist möglich, etwa bei Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt. Zuständig für die Zusicherung ist dann in der Regel das Jobcenter am neuen Wohnort, Ihr bisheriges Jobcenter wird einbezogen. Klären Sie die Zuständigkeit vorab im Gespräch - den passenden Kostenvoranschlag für die Strecke erstellen wir genauso schnell.
Ihr Kostenvoranschlag fürs Jobcenter - morgen im Postfach
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Umzugs, innerhalb von 24 Stunden liegt das amtstaugliche Angebot bei Ihnen. Online-Anfrage rund um die Uhr, Telefon Mo-Fr 8-18 Uhr.