Umzüge & Lagerung in ganz Berlin und im Umland

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Saphir Umzüge Umzüge & Lagerung · Berlin

Sozialamt-Umzug · Ganz Berlin

Umzug bei Grundsicherung in Berlin

Wer Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht, kann die Umzugskosten vom Sozialamt übernehmen lassen. Wir liefern den passenden Kostenvoranschlag kostenlos in 24 Stunden und ziehen Sie um, sobald die Bewilligung da ist.

Kurz & knapp

  • ✔ Amtstauglicher Kostenvoranschlag kostenlos in 24 Stunden
  • ✔ Für Senioren und dauerhaft Erwerbsgeminderte (SGB XII)
  • ✔ Erst Bewilligung, dann Beauftragung - wir halten die Reihenfolge ein
  • ✔ Auf Wunsch komplett: einpacken, tragen, aufbauen, auspacken

★ 5,0 bei Google (22 Bewertungen) · Online-Anfrage rund um die Uhr, Büro Mo-Fr 8-18 Uhr

Älteres Paar packt gemeinsam einen Umzugskarton

Zuständigkeit

Grundsicherung heißt: Sozialamt statt Jobcenter

Viele Ratgeber werfen beides in einen Topf, dabei entscheidet die Leistungsart über den Ansprechpartner. Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung ist eine Leistung nach dem SGB XII - zuständig für die Übernahme von Umzugskosten ist das Sozialamt Ihres Berliner Bezirks, nicht das Jobcenter. Der Grundsatz ist aber derselbe: Das Amt zahlt notwendige, angemessene Umzugskosten, und die Bewilligung muss vor der Beauftragung vorliegen. Beziehen Sie dagegen Bürgergeld, finden Sie den Ablauf auf unserer Seite Umzug über das Jobcenter. Unsicher, welches Amt zuständig ist? Ein Blick auf Ihren letzten Bescheid genügt - dort steht die Behörde im Briefkopf.

Enges Treppenhaus in einem Altbau

Anerkannte Gründe

Wenn die Wohnung nicht mehr zum Leben passt

Beim Sozialamt drehen sich die meisten bewilligten Umzüge um ein Thema: Die bisherige Wohnung funktioniert nicht mehr. Der dritte Stock ohne Aufzug wird zur täglichen Hürde, die Badewanne zum Risiko, die Türen sind zu schmal für den Rollator. Bestätigt ein Arzt oder der Pflegedienst den Bedarf, gilt der Wechsel in barrierefreien Wohnraum, ins betreute Wohnen oder in eine Einrichtung regelmäßig als notwendig. Auch eine unangemessen große oder teure Wohnung nach dem Tod des Partners kann ein anerkannter Grund sein. Wie wir solche Umzüge menschlich begleiten, lesen Sie auf den Seiten Seniorenumzug Berlin und Umzug ins Pflegeheim.

So gehen Sie vor

In vier Schritten zum bewilligten Umzug

1

Mit dem Sozialamt sprechen

Schildern Sie Ihrem Bezirksamt den Umzugsgrund, am besten mit Attest oder Pflegegrad-Unterlagen. Angehörige oder Betreuer dürfen das übernehmen.

2

Kostenvoranschlag von uns

Kostenlos, amtstauglich, in 24 Stunden bei Ihnen - mit jeder Position einzeln, vom Transport bis zum Einpackservice.

3

Bescheid abwarten

Das Amt prüft und bewilligt schriftlich. Bis dahin merken wir Ihren Wunschtermin unverbindlich vor - beauftragt wird noch nichts.

4

Wir ziehen Sie um

Mit Bewilligung wird der Termin fest. Das Team arbeitet ruhig und geduldig - Tempo bestimmen Sie, nicht die Uhr.

Rundum-Service

Wenn Kraft oder Gesundheit fehlen, übernehmen wir alles

Die meisten unserer Kunden mit Grundsicherung können nicht selbst schleppen - und müssen es auch nicht. Das Sozialamt kann den vollen Service bewilligen, wenn Selbsthilfe nicht zumutbar ist: Unser Packservice verpackt den kompletten Haushalt, das Team baut Möbel ab und in der neuen Wohnung wieder auf. Wird die neue Wohnung kleiner, nehmen wir Möbel und Erinnerungsstücke in unsere Einlagerung - trocken und videoüberwacht, bis eine Entscheidung gefallen ist. Wichtig für den Antrag: Alles, was das Amt mittragen soll, gehört von Anfang an in den Kostenvoranschlag. Sagen Sie uns deshalb bei der Anfrage ehrlich, was Sie selbst schaffen und was nicht - wir kalkulieren genau die Variante, die zu Ihrer Situation passt.

Häufige Fragen

Grundsicherung und Umzug: kurz beantwortet

?Jobcenter oder Sozialamt: Wer ist bei Grundsicherung zuständig?

Das Sozialamt Ihres Bezirks. Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung läuft nach dem SGB XII, nicht nach dem SGB II - zuständig ist deshalb nicht das Jobcenter, sondern das bezirkliche Amt für Soziales. Der Ablauf ähnelt sich aber: erst Bewilligung einholen, dann beauftragen.

?Ist der Wechsel in eine barrierefreie Wohnung ein anerkannter Umzugsgrund?

Ja, in der Praxis einer der häufigsten. Wenn Treppen, Badewanne oder enge Türen den Alltag unmöglich machen und ein Arzt oder der Pflegedienst das bestätigt, gilt der Umzug in barrierefreien oder barrierearmen Wohnraum regelmäßig als notwendig. Auch der Wechsel ins betreute Wohnen oder ins Pflegeheim gehört dazu.

?Wie komme ich an den Kostenvoranschlag für das Sozialamt?

Über unsere Online-Anfrage oder telefonisch: Sie nennen uns beide Adressen und die Wohnungsgröße, wir schicken Ihnen den amtstauglichen Kostenvoranschlag kostenlos innerhalb von 24 Stunden - mit allen Einzelpositionen, so wie das Amt ihn braucht. Auf Wunsch senden wir ihn direkt an Angehörige oder den gesetzlichen Betreuer.

?Darf ich Saphir Umzüge schon vor der Bewilligung beauftragen?

Bitte nicht, wenn das Sozialamt zahlen soll: Die Kostenübernahme setzt voraus, dass die Bewilligung vor der Beauftragung vorliegt. Was wir vorher tun können: den Kostenvoranschlag erstellen, Fragen des Amts beantworten und einen Wunschtermin unverbindlich vormerken. Fest gebucht wird erst mit dem Bescheid.

?Hilft das Sozialamt auch beim Umzug ins Pflegeheim?

Der Wechsel in ein Pflegeheim ist ein anerkannter Grund, allerdings sind hier oft mehrere Stellen beteiligt, etwa auch die Pflegekasse. Klären Sie die Kostenfrage mit dem Sozialamt und der Einrichtung - den Transport selbst übernehmen wir routiniert, inklusive Abstimmung mit dem Heim. Details auf unserer Seite zum Umzug ins Pflegeheim.

?Ich kann selbst nicht packen und habe keine Helfer. Was nun?

Genau dafür gibt es die Kostenübernahme für eine Umzugsfirma: Wenn Alter oder Gesundheit Selbsthilfe unmöglich machen, kann das Sozialamt den kompletten Service bewilligen. Wir packen ein, bauen Möbel ab und auf und packen in der neuen Wohnung wieder aus - alle Positionen stehen transparent im Kostenvoranschlag.

?Was wird aus Möbeln, die in die kleinere Wohnung nicht mehr passen?

Das klären wir bei der kostenlosen Besichtigung. Möglich sind die Fahrt zu Angehörigen, die Einlagerung bei uns oder die Entsorgung nicht mehr benötigter Stücke. Wichtig fürs Amt: Was davon Teil des Antrags werden soll, gehört in den Kostenvoranschlag - wir führen es sauber getrennt auf.

Den Papierkram fürs Amt erledigen wir mit

Fordern Sie jetzt den kostenlosen Kostenvoranschlag für das Sozialamt an - auch Angehörige und Betreuer sind willkommen. Online-Anfrage rund um die Uhr, Telefon Mo-Fr 8-18 Uhr.

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